Service im Überblick

Handwerkskammer in
Landshut

Am Lurzenhof 10 b
84036 Landshut
Tel. 0871 505-0
Fax 0871 505-170

E-Mail landshut@hwkno.de

Schwarzarbeit
Zur selbständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist die Eintragung in der Handwerksrolle Voraussetzung. Schwarzarbeit betreibt, wer handwerkliche Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbringt, obwohl er nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist. Die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne entsprechende Eintragung erfüllt den Tatbestand der unberechtigten Handwerksausübung. Schwarzarbeit und unberechtigte Handwerksausübung werden mit einer hohen Geldbuße geahndet.

Schwarzarbeit bringt Risiken für den Auftraggeber! Beauftragung mit Schwarzarbeit kann ebenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden!

Ihre Fragen zum Thema Schwarzarbeit können Sie auch direkt an Marianne Wagner oder Klaus Neubauer stellen.